Campingplatzordnung
Ostsee – Campingplatz „Liebeslaube“ an der Wohlenberger Wiek
Herzlich Willkommen auf unserem Campingplatz. Um allen Gästen einen erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen,
bitten wir Sie, sich an folgende Regeln zu halten:
1. Bitte melden Sie sich bei Ankunft in der Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis an, auch wenn Sie nur für
kurze Zeit den Platz als Besucher betreten. Die entsprechenden Gebühren entnehmen Sie bitte den aktuellen
Preislisten.
2. Den Anordnungen des Campingpersonals ist Folge zu leisten. Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt, das
Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen (ohne
Rückerstattung der entrichteten Gebühren), wenn dies im Interesse der Erhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit
ist.
3. Auf dem Campingplatzgelände gilt die StVO; die Höchstgeschwindigkeit ist Schritttempo. Das Waschen von
Kraftfahrzeugen, Motorrädern und dgl. auf dem Campingplatzgelände ist nicht erlaubt.
4. Unnötige Fahrten mit PKW innerhalb des Campingplatzes, welche auch zu Fuß erledigt werden können (Müll
wegbringen, Einkauf im Proviant-Markt u.ä.) sind untersagt.
5. Sämtliche Anlagen, Einrichtungen etc. behandeln Sie bitte pfleglich und hinterlassen dies bitte sauber. Dies gilt
besonders für die Sanitäreinrichtungen.
6. Der Strand darf nur über die ausgewiesenen Wege betreten werden. Im Badebereich sind Boote, Surfbretter,
Jetski’s und ähnliche Wasserfahrzeuge nicht erwünscht.
7. Lagerfeuer sind auf den Parzellen/Stellplätzen verboten. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern, „Skyballons“ usw.
ist auf dem Campingplatzgelände und im Strandbereich aus Gründen der Sicherheit ebenfalls verboten.
8. Die Benutzung von Drohnen ist untersagt.
9. Verlassen Sie am Tag der Abreise Ihren Stellplatz bitte bis 11:00 Uhr sauber und aufgeräumt. Ab 11:00 Uhr werden
die Übernachtungsgebühren erneut erhoben.
10. Das Ableiten jeglicher Abwässer in den Boden ist strengstens untersagt. Nur auf dem CP-Gelände anfallender
Hausmüll, Grünschnitt, Papier, Leichtverpackungen und Glas sind ausschließlich in den dafür bereitgestellten
Containern zu entsorgen. Sperr- und Sondermüll darf auf dem gesamten Campingplatzgelände nicht entsorgt werden.
11. Natürliche Risiken: Wir begehen regelmäßig den gesamten Campingplatz mit einem Baumsachverständigen und
pflegen bzw. kürzen unseren Baumbestand. Sollten trotzdem einmal kleinere oder größere Äste herabfallen bzw.
ganze Bäume umfallen, so stellt das ein natürliches Risiko dar, gegen das Sie nur mit Ihrer Teilkasko versichert sind.
12. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden sowie bei Diebstahl wird nicht übernommen.
13. Die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit ist das Fahren mit
Kraftfahrzeugen, Motorrädern und dgl. auf dem Campingplatzgelände nicht gestattet. Die Schrankenanlage bleibt
während dieser Zeit geschlossen (Notfall-Telefonnummer. an der Schranke bzw. Rezeption). Versorgungsfahrzeuge des
Campingplatzes sind hiervon ausgenommen.
Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.
14. An Sonn- und Feiertagen ist allgemeine Ruhe einzuhalten, hier ist auch kein Rasenmähen o.ä. erlaubt.
Lärmbelästigungen, insbesondere durch Radios, Fernseher u.a. Wiedergabegeräte – auch außerhalb der
Ruhezeitensind unbedingt zu vermeiden. Renovierungsarbeiten und dgl., welche Lärm verursachen, sind nur bis
15.05. und ab dem 15.09. eines Jahres gestattet, dabei sind die Ruhezeiten einzuhalten.
15. Das Mitbringen von Hunden ist nur mit vorheriger Genehmigung der Campingplatzverwaltung erlaubt. Hunde
jeder Größe sind auf dem Campingplatzgelände an der kurzen Leine (keine Schleppleine o.ä.) zu führen.
Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Für Hunde, die unter die sog. „Kampfhundeverordnung“ fallen, besteht
Maulkorbzwang.
16. Der Campingplatz ist für Dauercamping jährlich von Mitte April bis Mitte Oktober geöffnet. Nur in dieser Zeit
erfolgt die Versorgung mit Wasser und Strom, der Hausmüll wird entsorgt und der Campingplatz kann mit dem PKW
befahren werden. Bei Frost wird auch auf den Touristenstellplätzen das Wasser abgestellt.
17. Das Errichten von jeglichen baulichen Anlagen wie z.B. Überdachungen, Gerätehäusern, Anbauten ist nicht
gestattet. Bei Beendigung des Pachtvertrages sind sämtliche auf der Parzelle befindliche Wohnwagen, Mobilheime,
Hütten, Bauwagen, Zäune, Pflasterungen, Vorzelte, Pavillons usw. zu entfernen. Die Parzelle ist dem Verpächter
komplett geräumt zu übergeben. Zusätzlicher Aufwand wird berechnet.
18. Zuwiderhandlungen gegen diese Campingplatzordnung werden strafrechtlich oder mit Bußgeld verfolgt.
22.11.2023 Touristik GmbH „Liebeslaube“ Gramkow